Gesellschaft
Wegen Löschung: Facebook verliert erneut vor Gericht

Im Streit um die migrationskritische „Petition 2018“ gewinnt der Medienanwalt Joachim Steinhöfel auch das Hauptverfahren gegen den US-Konzern.
Bamberg. – Vor über zwei Jahren hatte ein Facebook-Nutzer auf seiner Facebook-Seite für die migrationskritische „Petition 2018“ geworben. Facebook löschte den Beitrag und sperrte den Nutzer darauf wegen vermeintlicher „Hassrede“ für 30 Tage.
Urteil rechtskräftig
Das Landgericht Bamberg entschied nun, dass das Vorgehen des US-Konzerns rechtswidrig war. Laut Bericht von Tichys Einblick ist das Urteil seit 12. Oktober rechtskräftig, da Facebook auf eine Berufung verzichtete.
Der Social-Media-Riese argumentierte demnach vor Gericht, dass der Hinweis auf die „Petition 2018“ „Hassrede“ sei, weil im Begründungstext der Petition eine offizielle Statistik des bayerischen Innenministeriums zur Zunahme von Sexualstraftaten durch Asylwerber zitiert wurde. Das Gericht sah dies ganz anders: Die Einstufung des Beitrags als „Hassrede“ sei absurd und auch von den Gemeinschaftsstandards von Facebook selbst nicht gedeckt, berichtet Tichys Einblick.

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