Gesellschaft
Nächster Fall: „Ein Prozent“ auf Facebook gesperrt

Die patriotische Bürgerinitiative Ein Prozent will mit anwaltlicher Unterstützung gegen die Sperre vorgehen.
Am Mittwoch hat Facebook die Seite der Bürgerinitiative Ein Prozent wegen angeblicher „Hassrede“ gesperrt. Grund dafür war offenbar ein Beitrag zur Wahlbeobachtung. „Tatsächlich dürfte der Druck, den unsere ‚Ein Prozent‘-Kampagne erzeugte, ausschlaggebend gewesen, warum Facebook nun handelt“, schreibt die NGO in ihrem Telegram-Kanal.
Druck auf „Ein Prozent“-Medienkampagne
Zuvor hätten „zahlreiche anonyme Linksextremisten und ‚Journalisten'“ gegen die Medienkampagne unter dem Motto „Politiker lieben diesen Trick!“ „gehetzt und ein Ende gefordert“, so Ein Prozent weiter.
Jetzt hat es auch uns erwischt: Die „Ein Prozent“-Facebookseite wurde gerade eben gesperrt. Grund war offenbar ein Beitrag zur #Wahlbeobachtung. Dagegen gehen wir nun mit anwaltlicher Unterstützung vor. #Meinungsfreiheit sieht anders aus! #Wende2019 pic.twitter.com/0UtY0MiiuW
— einprozent.de (@ein_prozent) August 28, 2019
„Verstoß gegen die Meinungsfreiheit“
Die Bürgerinitiative wirft Facebook deshalb einen „eklatante[n] Verstoß gegen die Meinungsfreiheit“ vor und will mit „anwaltlicher Unterstützung“ gegen die Sperre vorgehen.
Erst diese Woche hatte Ein Prozent eine Großkampagne namens „Wende2019“ gestartet. Im Mittelpunkt dieser Kampagne stehen angesichts der kommenden Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen die Themen Wahlbeobachtung und Asylkrise (Die Tagesstimme berichtete).

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Löwenherz
28. August 2019 at 19:38
Der nach eigenen angaben „unabhängige“ Blog, der die Beobachtung von Google zumindest im Namen trägt, nämlich „GoogleWatchBlog“, hat meinen im Screenshot festgehaltenen Kommentar zur Causa Sellners Youtubelöschung nach Prüfung jedenfalls bisher nicht veröffentlicht:
[URL=https://www.directupload.net/file/d/5558/pw9dav97_png.htm][IMG]https://s17.directupload.net/images/190828/temp/pw9dav97.png[/IMG][/URL]
Übrigens ebenso wenig, wie meine Hinweise auf Berichte von investigativen Video-Aufnahmen, in denen die Manipulation der politische Meinungsbildung durch Google belegt ist.
Dabei ist die DSGVO ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit und kann nur deshalb als Gesetz angewandt werden, weil sich unter den Abgeortneten im Parlament noch keine 25% für ein Quorum zusammengefunden haben, um in Karlsruhe eine Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Ich hoffe auch für einprozent, dass sich dass bald ändert. Deshalb ist die Wahlbeobachtung durch jeden einzelnen von uns so wichtig. Bleibt nur das Restrisiko Briefwahl.
Löwenherz
29. August 2019 at 10:52
Hier nochmal der Screenshot:
https://share-your-photo.com/adbbcd85c4
Ich hoffe es klappt jetzt! 😉