Gesellschaft
Schuldsprüche im NSU-Prozess: Lebenslange Haft für Hauptangeklagte Zschäpe

Das Oberlandesgericht München fällte am Mittwoch die Urteile im vielbeachteten NSU-Prozess. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe muss lebenslang hinter Gitter.
Nach fünf Jahren kommt damit das größte Strafverfahren seit der Wiedervereinigung zu einem vorläufigen Ende. Die mittlerweile 43-jährige Beate Zschäpe musste sich wegen des Vorwurfs verteidigen, als Teil einer terroristischen Zelle mit dem Namen „Nationalsozialistischer Untergrund“ zehn Morde vorwiegend an Personen mit Migrationshintergrund zumindest in Mittäterschaft begangen zu haben.
Mammutprozess in München
Die Beweisaufnahme im Indizienprozess gestaltete sich schwer, die Aktenlage belief sich auf mehrere hunderttausend Seiten. Erschwerend hinzu, kam dass die beiden mutmaßlichen Hauptmittäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bereits rund um das Bekanntwerden der Affäre aus dem Leben schieden. Hierzu gibt es verschiedene Rekonstruktionen, von denen erweiterter Suizid für die Staatsanwaltschaft als wahrscheinlichste Variante galt.
Im Verfahren kam es zur Einvernahme von über 500 Zeugen und über 50 Sachverständigen, die Verteidigung behalf sich zudem mit einer Reihe von Beweisanträgen. Die Hauptangeklagte selbst brach erst nach über drei Jahren erstmals ihr Schweigen.
Besondere Schwere der Schuld
Das Gericht stellte nun die besondere Schwere der Schuld fest und verurteilte Zschäpe zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Auf eine anschließende Sicherheitsverwahrung, welche die Staatsanwaltschaft ebenfalls forderte, verzichteten die Richter. Die Verteidigung sah indes die Mittäterschaft bei den Morden nicht erwiesen und forderte deshalb einen Freispruch, beziehungsweise eine Haftstrafe unter zehn Jahren für eine erwiesene Brandstiftung.
Urteil nicht rechtskräftig
Vier weitere Angeklagte müssen Strafmaße zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verbüßen. Da sowohl die Verteidigung der Hauptangeklagten als auch Nebenklägervertreter eine Revision gegen mehrere Urteile prüfen wollen, sind diese vorerst nicht rechtskräftig.

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